Ihr gutes Recht – freie Werkstatt auch in der Garantiezeit* nutzen.
Heute möchten wir einmal mit einem Märchen aufräumen. Denn viele Autofahrer glauben immer noch, dass sie in der Garantiezeit mit Ihrem Fahrzeug auf jeden Fall zur Vertragswerkstatt müssen, damit sie ihre Garantieansprüche* nicht verlieren. Das ist seit vielen Jahren aber nicht mehr so.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs sagt, dass Autofahrer auch bei einem Besuch einer freien Werkstatt weiterhin einen Garantieanspruch* gegen den Hersteller haben (Urteil vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12).
Also keine Sorge, wenn Sie mit einem neuen Auto zu uns kommen.
Wir sind bestens ausgestattet und können markenübergreifend die Original-Software der Automobil-Produzenten für Diagnose, Service, Reparatur und Wartung nutzen. So können Sie sicher sein, dass wir genauso gute Arbeit wie die Markenwerkstatt machen. Mit einem feinen Unterschied.
Bei Autotechnik Klocke bezahlen Sie in der Regel, für die gleiche Leistung weniger als in der Vertragswerkstatt. Vom Öl-Wechsel über die gezielte Fehlersuche bis zur Konfiguration und Einstellung der elektronischen Steuergeräte erhalten Sie alle Leistungen bei uns vor Ort.
Also, wenn Sie beim nächsten Werkstattbesuch Geld sparen und die gleiche Leistung wie in einer Vertragswerkstatt bekommen möchten – einfach anrufen und einen Termin machen.
*Teilweise bei Zusatzgarantie ausgeschlossen, sprechen Sie mit Ihrem Händler, was möglich ist.
Sie möchten unseren Service einmal ausprobieren?
Dann vereinbaren Sie direkt einen Termin mit uns.
Telefonisch: 0 21 04 / 3 19 99 oder einfach über das Kontaktformular