Bei Sturmschäden am besten gleich zu Klocke.
In den letzten Tagen hat Sturmtief Eberhard gewaltige Schäden angerichtet. Die Böen hatten Orkanstärke und alles, was nicht niet- und nagelfest war, flog durch die Luft. Dabei ist auch manches auf die Fahrzeuge in den Straßen gekracht. Sollte Ihr Auto einen Sturmschaden haben, helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert.
Wir prüfen gemeinsam den Schaden und informieren Ihre Teilkasko-Versicherung.
Unsere Karosserieexperten nehmen das Auto genau unter die Lupe, fotografieren die Schäden und ermitteln die Kosten für eine Reparatur.
Warten Sie mit der Reparatur, bis die Versicherung die Reparaturkosten freigibt.
Lassen Sie den Sturmschaden auf keinen Fall ohne schriftliche Freigabe der Versicherung reparieren. Sonst kann sie den Vorgang anzweifeln und Zahlungsansprüche verweigern. Notreparaturen können im Einzelfall vorher abgeklärt werden.
Es werden nur Reparaturkosten erstattet, die tatsächlich durch den Sturm entstanden sind.
Bei einem Versicherungsschaden kann nur das repariert und berechnet werden, was tatsächlich mit dem Schadenereignis in Verbindung steht. Für Vorschäden wie alte Beulen oder Kratzer zahlt die Versicherung nicht. Sie nimmt hier meist einen Abzug Neu-für-Alt vor, da das Fahrzeug nach der Reparatur wieder einen höheren Wert haben kann.
Wann zahlt die Vollkasko, wann die Teilkasko?
Wird Ihr Fahrzeug von Ästen oder herumfliegenden Gegenständen getroffen, ist das ein Teilkaskoschaden mit einer meist geringeren Selbstbeteiligung, ohne Erhöhung der Versicherungsprämie wie bei der Vollkaskoversicherung. Kommt es wegen Sturm zu einem selbstverschuldeten Unfallschaden, übernimmt das nur die Vollkaskoversicherung. Sie erstattet Kosten für die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Kosten für Leihwagen, Wertminderung oder Nutzungsausfäll werden nicht übernommen.