Sommerzeit, Flip-Flop-Zeit. Aber bitte nicht im Auto!
Autofahren nur ohne Flip-Flop & Co.
Wenn die Temperaturen steigen, gönnt man den Füßen gerne Flip-Flops oder ähnliche Schuhe. Doch Vorsicht, wenn Sie damit ins Auto steigen - das ist eine gefährliche rechtliche Grauzone. Der Gesetzgeber verlangt zwar sichere Schuhe - aber Flip-Flops sind nach der Straßenverkehrsordnung nicht verboten. Doch wer ein Auto ohne passendes Schuhwerk fährt, trägt bei einem Unfall einen Teil der Kosten. Darum ist Fahren mit locker sitzenden Schuhen in Bezug auf Haftung und Versicherung nicht zu empfehlen.
Mit Flip-Flops fahren ist grobe Fahrlässigkeit.
Bei einem Unfall tragen Sie eine Mitschuld, wenn man den Crash mit den passenden Schuhen hätte verhindern können. Zudem könnte es sein, dass Ihre Vollkaskoversicherung bei einem Schaden am eigenen Fahrzeug aufgrund grober Fahrlässigkeit die Zahlung mindert oder ganz verweigert. Außerdem gibt es Fälle, bei denen Gerichte Bußgelder verhängt haben.
Unser Tipp: Immer feste Schuhe tragen (optimal sind Sneakers), die den Füßen Halt geben. Also Schuhe, die
- nicht von den Pedalen abrutschen
- eine gute Verbindung zwischen Pedal und Fuß bieten
- keine langen Bänder, Schlaufen etc. haben (könnten hängen bleiben)
- schmal sind, damit man nicht zwei Pedale gleichzeitig tritt
Darum nicht vergessen – bei Hitze fahren Sie nur mit den richtigen Schuhen sicher und bekommen bei einem Unfall keinen Ärger.
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